Umzug Zürich: Unsere Empfehlung

Wir haben einige Tipps und Hinweise für Sie zusammengestellt, damit der Umzug in der größten Stadt der Schweiz kein Alptraum wird. Die „Umzug Zürich Checkliste“ soll alle wichtigen Punkte noch einmal bündeln und kompakt übermitteln.

  1.    Spielt der neue Wohnort eine Rolle?

UBR UMZUG Zürich - LKW- Parking - Zurich
UBR UMZUG Zürich – LKW- Parking – Zurich

Grundsätzlich ist der Umzug in weniger besiedelte Stadtteile immer einfacher, da hier größere Flächen in Anspruch genommen werden können. Aber auch für wenig Platz wie etwa bei einem Umzug ins Zürcher Oberland finden unsere Mitarbeiter einen Weg, den Umzug abzuwickeln. Natürlich führen wir auch Umzüge ins Zürcher Unterland durch.

Es ist festzuhalten: Je früher Sie den Umzug planen und sich mit uns in Verbindung setzen, desto besser können wir ein professionelles Konzept erarbeiten und desto unkomplizierter verläuft der Umzug.

  1.    Schließen in Zürich eine Haushaltsversicherung für den Umzug ab

Auch wenn all unsere auserwählten Mitarbeiter extra versichert sind und wir als sorgfältige Umzug Firma aus Zürich bekannt sind, kann eine zusätzliche Haushaltsversicherung nicht schaden. Haushaltsversicherungen sind je nach Anbieter nicht allzu teuer und können im Ernstfall Ihre Existenz retten.

  1.    Wir übernehmen auch Spezialaufträge

UBR UMZUG Zürich - Umzugsmaterial
UBR UMZUG Zürich – Umzugsmaterial

Ein Umzug mit sperrigen Möbeln ist für uns ebenfalls kein Problem. Egal ob Sie bei Ihrem Umzug das Klavier nach Zürich transportieren müssen oder der Tresor nicht fehlen darf – auch hier sind wir der richtige Ansprechpartner. Je nach Art der Spezialaufträge stellen wir besondere Fahrzeuge und Transportmöglichkeiten zur Verfügung.

Wichtig ist nur, dass Sie uns alle Wünsche in den ersten Gesprächen mitteilen. Denn nur so ist eine zielführende Zusammenarbeit möglich!

  1.    Achtung bei einem Umzug im Kanton Zürich und Steuern!

Wechseln Sie beim Umzug Kanton, zahlen Sie für das gesamte Jahr Steuern, an dem Sie am 31.12. wohnhaft sind – dabei kann es gut sein, dass Sie im ehemaligen Kanton keine Steuern zahlen müssen.

Falls Sie aber im gleichen Kanton bleiben, werden die Steuern an die Gemeinde gezahlt, in der Sie am 31.12. wohnen. Allerdings raten wir Ihnen, sich vor dem Umzug noch einmal genauer zu informieren. Das zuständige Bürgerbüro erteilt Ihnen hier kostenlos Auskunft!

 

 

Regensbergstrasse 3,
8050 Zürich,
Schweiz
+41 44 505 17 74

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